1. 1.1. Der Gemeinderat A._____ erliess am 24. März 2025 einen Strafbefehl gegen B._____ wegen Widerhandlung gegen das Abfallreglement der A._____ und verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 300.00. 1.2. Mit vom 28. April 2025 datierter Eingabe erhob B._____ Einsprache gegen den ihm am 28. März 2025 zugestellten Strafbefehl und beantragte dessen Aufhebung. 1.3. Mit Schreiben vom 19. Mai 2025 wurde B._____ darauf hingewiesen, dass die Einsprache als verspätet erachtet werde, weshalb das Verfahren an das zuständige Bezirksgericht überwiesen werde, sofern die Einsprache nicht zurückgezogen werde.