Der Vizepräsident entscheidet: 1. Das Ausstandsgesuch des Bezirksgerichts Muri in der Strafsache gegen A._____ (ST.2025.16) wird in Bezug auf Gerichtspräsidentin Simone Baumgartner und Gerichtsschreiber Yvo Bühler gutgeheissen. -7- 2. Das Ausstandsgesuch des Bezirksgerichts Muri in der Strafsache gegen A._____ (ST.2025.16) wird in Bezug auf die übrigen Mitarbeitenden des Bezirksgerichts Muri abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)