Strafanzeige vom 18. Februar 2025 besteht der Verdacht, dass sich der Beschuldigte des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gemacht haben könnte. In Bezug auf das mit dieser Strafanzeige ausgelöste Strafverfahren STA4 ST.2025.813 (Staatsanwaltschaft) bzw. ST.2025.16 (Bezirksgericht Muri, Strafgericht) besteht demnach sowohl betreffend Gerichtsschreiber Yvo Bühler als auch Präsidentin Simone Baumgartner bei objektiver Betrachtung der Anschein der Befangenheit und Voreingenommenheit: Sie gehen – zumindest aufgrund der ihnen im Zeitpunkt der Strafanzeige vorliegenden Akten – von einer strafbaren Handlung des Beschuldigten aus.