2.3.2. Am 18. Februar 2025 reichte Yvo Bühler in seiner Funktion als Gerichtsschreiber des Bezirksgerichts Muri, Familiengericht, im Verfahren KEMN.2024.158 Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verdachts auf mehrfachen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen ein. Beim angezeigten Delikt handelt es sich weder um ein Verbrechen noch um ein schweres Vergehen, weshalb er zur Meldung bzw. Anzeige nicht verpflichtet gewesen wäre (vgl. Art.