Das Bezirksgericht Muri sei organisatorisch nicht in personell unterschiedliche Abteilungen aufgeteilt und sämtliche Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, welche am Familiengericht arbeiteten, arbeiteten auch im Strafgericht. Sollte das Straferfahren gegen den Beschuldigten vom Mitarbeitenden des Bezirksgericht Muri beurteilt werden, bestehe zumindest aus Sicht des Beschuldigten der Anschein der Befangenheit, da die Anzeige ebenfalls vom Bezirksgericht Muri stamme.