2. Mit Eingabe vom 24. Juni 2025 stellte der Präsident des Bezirksgerichts Muri im Namen des Bezirksgerichts Muri bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das Gesuch um Bewilligung des Ausstands betreffend sämtliche Mitarbeitenden des Bezirksgerichts Muri und Überweisung der Akten des Verfahrens ST.2025.16 an die Justizleitung zwecks Umteilung an ein anderes Bezirksgericht. 3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten begrüsste mit Stellungnahme vom 30. Juni 2025 das Ausstandsgesuch des Bezirksgerichts Muri. 3.2. Der Beschuldigte liess sich zum Ausstandsgesuch nicht vernehmen. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: