vergessen habe den Vorladungstermin vom 9. Mai 2025 in Lenzburg abzusagen, was sie beschäme und für sie unerklärlich sei. Als Grund hierfür gab die Beschwerdeführerin an, ihre Enkelin sowie ihre Tochter seien am 29. April 2025 schwer erkrankt und sie habe ihre Tochter gleichentags in den Notfall des Kantonsspitals Baden fahren müssen. Danach habe sie selbst nicht einmal einen fixen Termin bei ihrer Ärztin festmachen können, den sie am 3. Mai 2025 per E-Mail für eine Untersuchung angefragt habe. Zum anderen habe sie auch ein Treffen mit ihrem Anwalt wegen hohen Fiebers und ständigen Kreislaufzusammenbruchs absagen müssen.