3. 3.1. Mit Eingabe vom 19. Mai 2025 erhob die Beschwerdeführerin gegen die ihr am 16. Mai 2025 zugestellte Verfügung vom 13. Mai 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit dem Antrag, die Beschwerde sei gutzuheissen und das Verfahren gegen sie sei einzustellen. 3.2. Auf die Einholung einer Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau wurde verzichtet. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: