Konkret muss der von der Verfügung betroffenen Person die angedrohte Strafe vorgehalten werden. Weder die blosse Erwähnung des Artikels, noch der blosse Hinweis auf die Strafbarkeit des Ungehorsams, noch ein kombinierter Hinweis auf Strafbarkeit und den anwendbaren Artikel genügen, sondern der von der Verfügung betroffenen Person müssen die angedrohten Strafen vorgehalten werden. Deutlicher kommt dieses Erfordernis im französischen und italienischen Text zum Ausdruck, welche vorschreiben, dass die Verfügung "sous la menace de la peine prévue au présent article" beziehungsweise "sotto comminatoria della pena prevista nel presente articolo" erlassen werden müsse.