Beschuldigter A._____, geboren am tt.mm.jjjj, von […], […], verteidigt durch Rechtsanwalt Stephan Weber, […] Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 11. Januar 2024 in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: