_ nicht davon ausgehen, dass der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen beim mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 angekündigten und schliesslich auch umgesetzten Vorgehen von einer unzureichenden Vertretung der Beschwerdeführerin und entsprechend von einem unentschuldigten Fernbleiben der Beschwerdeführerin von der Hauptverhandlung ausgehen könnte. Dass der Verwaltungsrat B._____ nicht als Vertreter der Beschwerdeführerin an der Hauptverhandlung erschien, kann damit auch nicht als Desinteresse der Beschwerdeführerin am weiteren Gang des Verfahrens ausgelegt werden.