_ möglicherweise als für die Vertretung der Beschwerdeführerin im Strafverfahren nicht geeignet erachtet werden könnte. Unter diesen Umständen musste der Verwaltungsrat B._____ nicht davon ausgehen, dass der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen beim mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 angekündigten und schliesslich auch umgesetzten Vorgehen von einer unzureichenden Vertretung der Beschwerdeführerin und entsprechend von einem unentschuldigten Fernbleiben der Beschwerdeführerin von der Hauptverhandlung ausgehen könnte.