2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen begründete die angefochtene Verfügung zusammengefasst damit, dass gemäss Auszug aus dem Handelsregister B._____ der einzige Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin sei und alleine über eine Einzelunterschriftsberechtigung verfüge. Dagegen sei C._____ nicht Verwaltungsrat und es könne nicht davon ausgegangen werden, dass er über eine uneingeschränkte Vertretungsbefugnis -5-