2.4. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 schrieb der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen das Verfahren infolge Rückzugs der Einsprache als erledigt von der Kontrolle ab und stellte fest, dass der Strafbefehl STA2 ST.2024.3939 der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 9. August 2024 in Rechtskraft erwachsen sei. -3- 3. 3.1. Mit Eingabe vom 22. Dezember 2024 erhob die Beschwerdeführerin (handelnd durch D._____) Beschwerde ("Widerspruch") gegen die ihr am 16. Dezember 2022 zugestellte Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 9. Dezember 2024 und beantragte sinngemäss deren Aufhebung.