1.3. Am 10. Oktober 2024 überwies die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm den Strafbefehl als Anklageschrift zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Zofingen. 2. 2.1. Mit Vorladung vom 6. November 2024 wurde die Beschwerdeführerin als Beschuldigte zur Hauptverhandlung vom 9. Dezember 2024 vorgeladen. B._____ wurde mit separater Vorladung als Auskunftsperson vorgeladen.