3.2. Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde sinngemäss vor, er habe am 17. November 2023 Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. Im Rahmen dieser Einsprache habe er auch den Namen der Lenkerin erwähnt, welche auf dem Radarfoto deutlich zu sehen sei. Dass er an der Einsprache festhalte, habe er am 27. November 2023 bestätigt. Er habe die Frist von zehn Tagen ganz anders verstanden. Die Personalien der Lenkerin seien bekannt gewesen. Seiner Meinung nach habe er diesbezüglich nichts mehr unternehmen müssen. Am 8. Januar 2024 habe er ein Schreiben vom Gerichtspräsidium Baden erhalten, in welchem ihm eine Busse auferlegt worden sei, weil er angeblich säumig gewesen sei. Ihm sei