" 1. Auf die Einsprache vom 17. November 2023 wird infolge Ungültigkeit nicht eingetreten. -3- 2. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl 2. November 2023 (ST.2023.6550) in Rechtskraft erwachsen ist. 3. 3.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 300.00 b) den Spesen von Fr. 45.00 Total Fr. 345.00