1.4. Am 27. November 2023 teilte A._____ der Staatsanwaltschaft Baden mit, dass er an der Einsprache festhalte. 1.5. Mit Überweisungsverfügung vom 28. November 2023 leitete die Staatsanwaltschaft Baden die Einsprache an das Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens weiter. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2023 setzte die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden A._____ eine Frist von zehn Tagen an, innert welcher er sich zur Gültigkeit seiner Einsprache, namentlich zu deren Rechtzeitigkeit, äussern konnte. 2.2. A._____ liess sich in der Folge nicht vernehmen. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden verfügte am 20. Dezember 2023: