- Zweitens geht es um den von C._____ am 6. März 2024 gestützt auf Art. 30 Abs. 2 StGB im eigenen Namen (bzw. für sich selbst) gestellten Strafantrag. Nur wenn die Ungültigkeit beider Strafanträge festgestellt werden kann, ist die angefochtene Einstellungsverfügung zu schützen. Andernfalls ist sie aufzuheben.