2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen führte am 21. Oktober 2024 die Hauptverhandlung durch und erliess folgende Verfügung: " 1. Es wird festgestellt, dass sich B._____ nicht als Zivil- und Strafkläger konstituiert hat. 2. Das Verfahren wird eingestellt. 3.1 Die Anklagegebühr wird auf Fr. 1'000.00 festgesetzt. 3.2 Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) den anderen Auslagen von Fr. 84.00 Total Fr. 2'084.00