in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erliess am 20. Juni 2024 einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte wegen einer am 5. März 2024 an einem Kind begangenen einfachen Körperverletzung i.S.v. Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Die Beschuldigte erhob gegen den ihr am 25. Juni 2024 zugestellten Strafbefehl mit Eingabe vom 4. Juli 2024 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm überwies den Strafbefehl am 22. Juli 2024 als Anklage dem Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen zur Durchführung des Hauptverfahrens.