4.4. Zusammengefasst hat der Beschuldigte den Personenwagen mit dem Kontrollschild AG aaa am 10. August 2024 um 20:18 Uhr gestützt auf die Schreiben vom 14. März 2022 und vom 8. Februar 2024 erlaubterweise abgestellt. Der fragliche Tatbestand ist folglich eindeutig nicht erfüllt, weshalb die von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 24. Oktober 2024 verfügte Nichtanhandnahme der Strafsache nicht zu beanstanden und die Beschwerde abzuweisen ist.