" Richterliches Verbot Unberechtigten wird verboten auf der Liegenschaft GB S._____ Parz. bbb, Überbauung W-Weg/V-Weg, Fahrzeuge aller Art abzustellen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Besucher der Liegenschaft W-Weg 1-15 und V-Weg 17-41. Widerhandlungen werden mit einer Busse bis zu Fr. 2'000.00 bestraft. Rheinfelden, 16. Mai 2014 Die Bezirksgerichtspräsidentin" Das Verbot wurde auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet (Dispositiv- Ziff. 2 des Entscheids vom 10. Juli 2014), womit es noch immer gültig ist.