4.2. 4.2.1. Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten vor, sein Fahrzeug am 10. August 2024 um 20:18 Uhr unberechtigterweise auf der Liegenschaft am V-Weg 33 in S._____ parkiert und dadurch das gerichtliche Verbot vom 10. Juli 2014 ([…]) missachtet zu haben (vgl. Strafantrag vom 28. August 2024). Konkret bringt sie vor, der Beschuldigte habe den Hauswart vorgängig nicht kontaktiert und habe das Fahrzeug auch nicht nur für kurze Zeit abgestellt.