In all den Rundschreiben von der Verwaltung sei immer angegeben worden, dass Be- und Entladen erlaubt sei. Wenn die Einfahrt offen gewesen sei, sei der Kontakt mit dem Hausmeister – insbesondere an einem Wochenende (der 10. August 2024 sei ein Samstag gewesen) – nicht nötig gewesen. Nach seinem Verständnis sei kurzes Anhalten zum Beladen oder Entladen erlaubt gewesen, weshalb es auch nie seine Absicht gewesen sei, das Gesetz zu missachten (Beschwerdeantwort Beschuldigter, S. 1 f.).