Ihm sei Betrug und damit ein Verbrechen vorgeworfen worden, obwohl aufgrund der Aussagen der Privatklägerin von Anfang an ersichtlich gewesen sei, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Forderung handle. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft Baden das Verfahren mit einiger Hartnäckigkeit weiterverfolgt, indem sie ihn zu einer polizeilichen Einvernahme vorgeladen habe, anstatt von Beginn an eine Nichtanhandnahmeverfügung zu erlassen. Es sei vom Grundsatz auszugehen, dass er von der Kostentragung zu befreien sei und die Anwaltskosten endgültig vom Staat zu übernehmen seien.