in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. Am 30. Januar 2024 meldete eine Drittperson bei der Kantonalen Notrufzentrale, dass der Massagekunde mit der Telefonnummer D die Masseurin B._____ im Massagestudio C._____ in Q._____ bestohlen habe. Vor Ort machte B._____ geltend, dass der Massagekunde nicht Geld gestohlen, sondern die Massage nicht bezahlt habe. Sie hätten einen Massagepreis von Fr. 600.00 vereinbart. Sie stellte Strafantrag gegen den fraglichen Massagekunden und konstituierte sich als Straf- und Zivilklägerin.