Mit Schreiben der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 21. Juni 2022 wurden dem Beschwerdeführer die gegen ihn angeordneten Überwachungsmassnahmen mitgeteilt (act. 6.1.2 23 f.). Mit Parteimitteilung vom 17. September 2024 teilte die Kantonale Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer den Verfahrensabschluss mit und stellte ihm den Erlass einer Einstellungsverfügung in Aussicht. Am 8. November 2022 wurden dem Beschwerdeführer die beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigt (act. 6.1.2 22).