habe es offensichtlich kein Grund gegeben. Dies nur, weil jemand sein Geld verloren und ihn beschuldigt habe. Eine einzige Befragung des Beschwerdeführers habe bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft zur Erkenntnis geführt, dass er unschuldig sei. Zuvor sei er beschattet und abgehört worden. Zwei Jahre habe ihn die Kantonale Staatsanwaltschaft im Ungewissen gelassen. Grund hierfür sei keiner ersichtlich, gemäss Akten sei in dieser Zeit nichts unternommen worden. Dass sich die Kantonale Staatsanwaltschaft nicht zu dieser Verletzung des Beschleunigungsgebot äussere, sei bezeichnend.