3. 3.1. Gegen diese ihm am 26. Oktober 2024 zugestellte Einstellungsverfügung erhob der Beschwerdeführer am 30. Oktober 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte das Folgende: " 1. Es sei mir eine amtliche Verteidigung und der Verzicht auf Verfahrenskosten zu gewähren. 2. Es sei mir vollumfassende Akteneinsicht zu gewähren. 3. Es sei eine angemessene Frist für die Begründung nach Akteneinsicht anzuordnen. -3-