1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft führte gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Betrugs. 2. Am 21. Oktober 2024 erliess die Kantonale Staatsanwaltschaft folgende Verfügung: " 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Betrug wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO). 2. In der Einstellungsverfügung werden keine Zivilklagen behandelt. Der Privatklägerschaft steht nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Zivilweg offen (Art. 320 Abs. 3 StPO).