Betreffend Komplexität führe selbst die Staatsanwaltschaft Baden aus, dass aufgrund der Aussage-gegen-Aussage Konstellation Schwierigkeiten in tatsächlicher Hinsicht vorliegen würden. Aus Sicht eines Laien handle es sich beim Vorwurf der sexuellen Belästigung bei einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation zudem nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich um einen komplexen Fall.