3.2. Der Beschwerdeführer bringt mit seiner Beschwerde dagegen vor, bereits der von der Staatsanwaltschaft Baden ausgefällte Strafbefehl hätte für ihn weitreichende Konsequenzen gehabt. Aufgrund des angeblichen Vorfalls sei ihm das Arbeitsverhältnis gekündigt worden. Somit liege bereits deshalb -4-