" 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 5. August 2024 sei aufzuheben. 2. Der Unterzeichnete, Rechtsanwalt André Kuhn, sei für das Strafverfahren ST.2024.4403, rückwirkend per 22. Juli 2024, als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten einzusetzen, eventualiter sei die Sache an die Staatsanwaltschaft Baden zurückzuweisen zur Prüfung im Sinne der Erwägungen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 8.1 % MWST zu Lasten des Staats."