2. 2.1. Mit Eingabe vom 22. Juli 2024 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 16. Juli 2024 und beantragte die Einsetzung von Rechtsanwalt André Kuhn als amtlicher Verteidiger. 2.2. Mit Verfügung vom 5. August 2024 wies die Staatsanwaltschaft Baden das Gesuch um Anordnung einer amtlichen Verteidigung ab. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 7. August 2024 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 9. August 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: