Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 4. Dezember 2023 verurteilte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg A._____ (fortan: Beschwerdeführer) wegen Übertretungen gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG und Art. 96 Abs. 1 lit. c SVG (In Verkehr bringen eines Motorfahrzeugs in nicht betriebssicherem Zustand; In Verkehr bringen eines Fahrzeugs mit Übergewicht; Überschreiten der zulässigen Achsenbelastung; Überschreiten der eingetragenen Anhängerlast an Motorwagen) zu einer Busse von Fr. 1'700.00.