Diesbezüglich sind primär die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen beanstandete Verfahrenshandlungen auszuschöpfen. Persönliche Strafanzeigen eines Staatsanwaltes gegen Parteien oder deren Rechtsvertreter können zu seiner Befangenheit (bzw. zum Anschein eines "persönlichen Interesses" an der untersuchten Strafsache) führen, wenn er sich in dem mit Strafanzeige ausgelösten neuen Strafverfahren selber als Privatkläger konstituiert bzw. Zivilansprüche stellt. Unangebrachte oder ungeschickte präjudizierliche Äusserungen eines Staatsanwaltes kommen als Ausstandsgrund