2. 2.1. Mit Eingabe vom 18. August 2024 stellte der Gesuchsteller bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ein die verfahrensleitende Staatsanwältin B._____ betreffendes Ausstandsgesuch. Er verlangte die personelle Umbesetzung für die Einvernahme vom 29. August 2024. 2.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überwies das Ausstandsgesuch mit Schreiben vom 22. August 2024 (Postaufgabe 23. August 2024) der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts zum Entscheid. Sie beantragte dessen Abweisung unter den üblichen Kostenfolgen.