1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte den Gesuchsteller mit Strafbefehl vom 29. April 2024 wegen Nichtingangsetzens der Parkuhr (am 31. Oktober 2023 in Möriken-Wildegg) zu einer Busse von Fr. 40.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag), nachdem dieser eine gegen ihn im Ordnungsbussenverfahren erlassene Busse nicht innert Frist bezahlt hatte. Nach der erfolglosen postalischen Zustellung wurde der Strafbefehl dem Gesuchsteller am 4. Juni 2024 persönlich durch die Polizei zugestellt (polizeilich festgehaltene Verweigerung der Annahme).