Er habe gegen den Erlass des Strafbefehls eine Beschwerde einreichen müssen. Es sei weiter aktenkundig, dass er vor dem Erlass des Strafbefehls von der Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten nie angehört worden sei, obwohl er das mehrfach beantragt habe. Die Anzeigeerstatterin habe ihren Strafantrag zudem bereits mit E-Mail vom 5. September 2023 zurückgezogen und nicht erst im November 2023, weshalb das Verfahren früher hätte eingestellt werden müssen. Neben der Instruktion der Anwälte sei ihm ein Aufwand von weit mehr als 10 Stunden entstanden. Die Feststellung, dass sein Aufwand nur vier Stunden betragen habe, sei willkürlich.