2.2. In der angefochtenen Verfügung wird ausgeführt, dass lediglich die Instruktion eines Anwalts (und nicht zweier Anwälte) sowie die Teilnahme an der Verhandlung vom 3. Oktober 2023 (Dauer 20 Minuten, Weg zwei Stunden) notwendig gewesen sei, was einem angemessenen Zeitaufwand von vier Stunden entspreche. Der geltend gemachte Stundenansatz von Fr. 110.00 sei einerseits nicht einschlägig und zudem offensichtlich übersetzt, zumal der Beschwerdeführer gemäss Steuererklärung 2021 aus seiner selbständigen Tätigkeit einen Verlust von über Fr. 23'000.00 ausgewiesen habe. Es sei von einem angemessenen Stundenansatz von Fr. 30.00 auszugehen.