Der Rückzug des Strafantrags sei bereits am 5. September 2023 erfolgt, sei jedoch nicht an das Bezirksgericht Bremgarten weitergeleitet worden. Das Verfahren hätte damit bereits Anfang September 2023 eingestellt werden können, womit die Verhandlung vom 3. Oktober 2023 nicht hätte durchgeführt werden müssen und auch die Aufwendungen der Wahlverteidiger und des Beschwerdeführers nicht entstanden wären. Dem Protokoll der Gerichtsverhandlung könne zudem entnommen werden, dass die Akten dem Verteidiger trotz verlangter Akteneinsicht nicht zugestellt worden seien und die Zivil- und Strafklägerin mangels Dolmetscher nicht habe zu Vergleichsgesprächen hinzugezogen werden können.