3. 3.1. Mit Eingabe vom 2. Januar 2024 (Postaufgabe 3. Januar 2024) erhob der Beschwerdeführer persönlich Beschwerde gegen die ihm am 20. Dezember 2023 zugestellte Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten und beantragte die Zusprechung einer Entschädigung für seine eigenen Aufwendungen von Fr. 1'100.00. 3.2. Mit Eingabe vom 15. Januar 2024 verzichtete der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten auf eine Stellungnahme. 3.3. Mit Eingabe vom 25. Januar 2024 erstattete die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Präsident zieht in Erwägung: