2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. November 2023 zog die Zivil- und Strafklägerin die Strafanträge gegen den Beschwerdeführer zurück. 2.2. Mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 stellte der Beschwerdeführer die folgenden Anträge: " 1. Das Strafverfahren ST.2023.61 sei vollumfänglich einzustellen. 2. Dem Beschuldigten seien die Kosten seiner Wahlverteidigungen vollumfänglich zu ersetzen: - Entschädigung von CHF 2'270.05 Aufwand RA Dr. M. Gut - Entschädigung von CHF 2'477.00 Aufwand RA F. Senn-Kaufmann 3. Dem Beschuldigten seien seine Aufwendungen im Betrag von CHF 1'261.70 zu ersetzen.