Der Präsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess am 9. Juni 2023 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen Hausfriedensbruchs, geringfügiger Sachbeschädigung und Sachentziehung zum Nachteil der Zivilund Strafklägerin und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse. 1.2. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 19. Juni 2023 Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Am 6. Juli 2023 überwies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl an das Bezirksgericht Bremgarten zur Durchführung des Hauptverfahrens.