3. 3.1. Mit Eingabe vom 7. Juli 2024 (Postaufgabe: 8. Juli 2024) erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die ihm am 2. Juli 2024 zugestellte Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 25. Juni 2024. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 19. Juli 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen." 3.3. Mit Eingabe vom 19. Juli 2024 beantragte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen die Beschwerdeabweisung. Die Vizepräsidentin zieht in Erwägung: