in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 21. November 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einen Strafbefehl betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung nach Art. 19a BetmG) gegen den Beschwerdeführer. Gegen den ihm am 22. November 2023 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschwerdeführer am 29. November 2023 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 1. Februar 2024 an das Präsidium des Bezirksgerichts Zofingen.