Der Verteidiger des Beschwerdeführers hat keine Kostennote eingereicht. Die Beschwerde des Beschwerdeführers umfasst 7 Seiten. Für das Verfassen der kurzen Beschwerde erscheint ein zeitlicher Aufwand von insgesamt 2 Stunden angemessen. Da ein Fall von mittlerer Schwierigkeit vorliegt, ist der Stundenansatz von Fr. 240.00 anzuwenden. Daraus ergibt sich ein Honorar von Fr. 480.00. Unter Berücksichtigung der Auslagen von praxisgemäss 3 % und 8,1 % MWST ist dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von (gerundet) insgesamt Fr. 535.00 auszurichten.