die in einem entsprechenden Gesuch vorgebrachten Gründe müssen ermessensweise gewürdigt werden können (Urteil des Bundesgerichts 6B_1314/2016 vom 10. Oktober 2018 E. 8.2). Hinreichende Gründe liegen bspw. vor, wenn eine Krankheit, ein Unfall, eine Arbeitsüberlastung oder ein Auslandaufenthalt geltend gemacht wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_520/2016 vom 18. Mai 2017 E. 4.1 und 6B_229/2015 vom 30. April 2015 E. 1.1). Zwar wurde die angesetzte Frist für die Nachreichung der Vollmacht im Schreiben vom 8. April 2024 als einmalig bezeichnet, weshalb der Vertreter -7-