Die Frist zur Erhebung der Einsprache beträgt lediglich 10 Tage. Eine kurze Nachfrist von 5 Tagen zur Nachreichung einer Vollmacht ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zu kurz (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1272/2017 vom 23. Februar 2018 E. 3.3). Daran ändert auch nichts, dass ein Wochenende in die Frist fiel.